Am Sonntag, 13. Oktober, hat die Polizei mit mehreren Einsatzkräften auf einen Hinweis reagiert, wonach sich Personen mit Schusswaffen in einem Haus an der Düsseldorfer Straße aufhalten sollten. Der Einsatz wurde beendet, nachdem sich herausstellte, dass es sich lediglich um Soft-Air-Waffen handelte.
Mönchengladbach – Gegen 14.30 Uhr meldete sich ein Mieter aus einem Mehrfamilienhaus an der Düsseldorfer Straße bei der Polizei. Der Mann gab an, mehrere Personen im Hausflur gesehen zu haben, die ein Schnellfeuergewehr mitführten. Die Polizei entsandte daraufhin mehrere Streifenwagen und sperrte die Düsseldorfer Straße zwischen Schlossstraße und Hosterweg ab, um mögliche Gefahren für Passanten zu verhindern.
An der Örtlichkeit trafen die Einsatzkräfte schließlich auf fünf Mönchengladbacher (19, 20, 22, 25 und 28 Jahre alt), die tatsächlich eine Schnell- und eine Handfeuerwaffe dabeihatten. Allerdings handelte es sich lediglich um Soft-Air-Waffen. Da diese Nachbildungen jedoch insbesondere aus der Entfernung nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind, gelten sie als Anscheinswaffen. Diese dürfen nach dem Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Die Beamten stellten die Anscheinswaffen sicher und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen die Personen ein. Die Absperrmaßnahmen in dem betroffenen Bereich wurden um 16.10 Uhr beendet. (et/opm)