Tarifrunde Einzelhandel NRW: ver.di fordert eine Entgelterhöhung – 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn

Die Tarifkommission Einzelhandel NRW der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Mittwoch ihre Tarifforderungen für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel beschlossen.

Wirtschaft – ver.di fordert 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge und ein rentenfestes Mindestentgelt von 13,50 Euro pro Stunde.

„Aufgrund der hohen Preissteigerungen haben die Beschäftigten im Einzelhandel in den letzten Jahren Reallohnverluste hinnehmen müssen. Deswegen sind Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im Einzelhandel eine existenzielle Frage.“, so Silke Zimmer, ver.di-Verhandlungsführerin für den Einzelhandel in NRW. Im Februar lag die Preissteigerung in NRW bei 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. „Vielfach wissen die Beschäftigten nicht, wie sie die massiven Preiserhöhungen für Energie und Lebensmittel stemmen sollen. Am Ende des Monats reicht das Geld dann häufig nicht mehr für den Wocheneinkauf oder der Weg zur Arbeit.“

Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft ver.di ein rentenfestes Mindestentgelt von 13,50 Euro pro Stunde. „Wer ein Leben lang hart arbeitet, muss eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Eine solche Rente bekommt aber nur, wer über 45 Jahre ein monatliches Entgelt von mindestens 2.179 Euro bezieht. Deshalb ist ein rentenfestes Mindestentgelt von 13,50 Euro pro Stunde der erste Schritt zu diesem Ziel und ein klares Signal gegen Altersarmut.“

Zudem richtet die ver.di erneut die Forderung an die Arbeitgeberseite, gemeinsam die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. So soll gegen Lohndumping in der Branche vorgegangen werden. „Tarifflucht und ein gnadenloser Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen sind leider nach wie vor ein großes Problem für die Beschäftigten im Einzelhandel. Dem muss mit der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ein Riegel vorgeschoben werden“, so Zimmer.

Der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen sowie der Tarifvertrag Warenverräumung für die rund 517.000 sozialversicherungspflichtig und die rund 197.000 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel NRW wurde bereits im Februar zum 30. April 2023 gekündigt. Die erste Verhandlungsrunde ist für den 24. April vereinbart. (opm)