Weiterhin Diebstähle auf Friedhöfen

„Ich bin unglaublich wütend“, sagt Brigitte Müller. Erneut ist ein kleiner Engel vom Grab ihrer Großeltern verschwunden. An den dreisten Diebstählen auf Viersener Friedhöfen scheint sich wenig geändert haben, fragt man direkt vor Ort bei den Betroffenen nach. Doch die Chance auf das Wiederfinden ist gering.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker

Viersen – Die nicht angeleinten Hunde oder das Fahrrad gerade in Nutzung, über das sich gerne aufgeregt wird, sind nicht seltener geworden – dazu kommen Vandalismus und Diebstähle und es stellt sich die Frage: „Ist nichts mehr heilig?“ Vor allen Dingen Kleinigkeiten verschwinden immer wieder von Gräbern und selbst das Gedenken an verstorbene Kinder stellt keine Grenze mehr dar.

Brigitte Müller hat sich deshalb an den Rheinischen Spiegel gewandt und appelliert an den oder die Diebe den kleinen, goldenen Engel einfach wieder auf das Grab ihrer Großeltern zurückzulegen.
„Es ist nun schon das zweite Mal, dass etwas von unserem Grab verschwunden ist“, so die Viersenerin. „Das Grab von Oma und Opa hege und pflege ich, es ist Ort der Trauer und Gedenken. Die Toten zu bestehlen, das ist furchtbar.“

Mittlerweile ist nichts mehr sicher, längst sind nicht mehr nur Kupfer- oder Bronzefiguren im Blick der Diebe. Figuren ohne materiellen, aber mit viel emotionalem Wert verschwinden auf Nimmerwiedersehen. Es braucht nicht lange um auf einem Viersener Friedhof jemanden zu finden, der bereits von einem Diebstahl betroffen ist. Seien es nun Blumen, die sogar teilweise ausgegraben werden – oder Figuren. Nimmt der Respekt vor den Toten, den Erinnerungen der Angehörigen in unserer Gesellschaft einen so geringen Stellenwert ein, dass sogar dabei vergessen wird, dass es sich hierbei nicht um ein „einfaches“ Diebstahldelikt handelt? Die Störung der Totenruhe kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Wichtig ist, dass alle Diebstähle zur Anzeige gebracht werden, die Dunkelziffer nicht weiterhin hoch ist. Diebstähle, mit denen die Täter in die Privat- und Trauersphäre einbrechen. Nur mit einer Anzeige jedoch kann sich die Polizei ein Bild von der Häufigkeit der Diebstähle machen und aktiv werden. (nb)

Foto: Rheinischer Spiegel